Zweitwohnsitzsteuer Alles, was du wissen musst (1)

Zweitwohnsitzsteuer: Alles, was du wissen musst

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Abgabe, die von vielen Städten und Gemeinden in Deutschland erhoben wird. Wer neben seinem Hauptwohnsitz einen weiteren Wohnsitz anmeldet, muss in bestimmten Regionen eine Steuer auf den Zweitwohnsitz zahlen. Besonders in Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg ist die Zweitwohnsitzsteuer eine relevante finanzielle Belastung für Studenten, Pendler und Berufstätige. Doch wann genau wird diese Steuer fällig? Gibt es Ausnahmen? Und wie wirkt sich Eigentum auf die Besteuerung aus?

Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Steuer, die für das Halten eines zusätzlichen Wohnsitzes anfällt. Sie wurde eingeführt, um die Bürger stärker an den Kosten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beteiligen. Die Steuerpflicht entsteht, sobald jemand neben seinem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung für private Zwecke nutzt.

Diese Steuer wird unabhängig von der Nutzung des Zweitwohnsitzes erhoben, das heißt, auch wenn man sich nur gelegentlich dort aufhält, muss man sie zahlen. Die genaue Höhe der Zweitwohnsitzsteuer variiert von Stadt zu Stadt und wird in der Regel als Prozentsatz der Jahresnettokaltmiete berechnet.

Mehr anzeigen

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

In der Hauptstadt ist die Zweitwohnsitzsteuer Berlin besonders für Studenten und Berufspendler relevant. Berlin erhebt eine Steuer von 15 % der Jahresnettokaltmiete. Wer also beispielsweise eine Wohnung für 1.000 € monatlich mietet, muss jährlich 1.800 € an Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

In Berlin gibt es allerdings einige Ausnahmen. Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz benötigt und der Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt liegt, kann sich unter bestimmten Bedingungen von der Zweitwohnsitzsteuer Berlin befreien lassen.

Zweitwohnsitzsteuer in München

Auch die Zweitwohnsitzsteuer München trifft viele Bewohner, die in der bayrischen Landeshauptstadt eine zweite Wohnung angemeldet haben. München erhebt eine Steuer von 9 % der Jahresnettokaltmiete. Da die Mieten in München sehr hoch sind, kann die Zweitwohnsitzsteuer hier schnell teuer werden.

In München gibt es jedoch Härtefallregelungen, die in besonderen Fällen eine Befreiung ermöglichen. Beispielsweise kann eine Befreiung beantragt werden, wenn der Zweitwohnsitz aus zwingenden beruflichen Gründen notwendig ist.

Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg

Auch in der Hansestadt wird die Zweitwohnsitzsteuer Hamburg fällig, wenn man dort einen Nebenwohnsitz anmeldet. Die Steuer liegt hier bei 8 % der Jahresnettokaltmiete. In Hamburg sind vor allem Studierende und Berufspendler betroffen.

Es gibt einige Möglichkeiten, sich von der Zweitwohnsitzsteuer Hamburg befreien zu lassen, etwa wenn der Zweitwohnsitz aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder aus familiären Gründen zwingend erforderlich ist.

Zweitwohnsitzsteuer bei Eigentum

Eine wichtige Frage ist, ob die Zweitwohnsitzsteuer bei Eigentum anfällt. Grundsätzlich gilt: Auch Eigentümer einer Immobilie können zur Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer verpflichtet sein, wenn sie eine zusätzliche Wohnung oder ein Haus als Nebenwohnsitz nutzen.

Allerdings gibt es hier Unterschiede je nach Stadt und Bundesland. In einigen Städten werden selbstgenutzte Immobilien von der Steuer befreit, während in anderen Orten die Zweitwohnsitzsteuer bei Eigentum genauso erhoben wird wie bei Mietwohnungen.

Wer ist von der Zweitwohnsitzsteuer befreit?

Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer möglich ist:

  • Berufliche Gründe: Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz benötigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.
  • Ehegattenregelung: Wenn der Zweitwohnsitz bei Ehepartnern besteht, weil sie berufsbedingt an unterschiedlichen Orten wohnen, kann eine Befreiung möglich sein.
  • Studenten und Auszubildende: Manche Städte bieten Erleichterungen für Studenten und Azubis, vor allem, wenn das Einkommen niedrig ist.
  • Pflegebedürftige Angehörige: Wer einen Zweitwohnsitz benötigt, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, kann in einigen Städten eine Befreiung beantragen.

Mehr lesen

Wie kann man die Zweitwohnsitzsteuer vermeiden?

Es gibt einige legale Möglichkeiten, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen oder zu reduzieren:

  • Den Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen: Wenn möglich, kann es sinnvoll sein, den Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz anzumelden.
  • Wohnsitz abmelden: Falls der Zweitwohnsitz nur selten genutzt wird, kann eine Abmeldung in Betracht gezogen werden.
  • Härtefallantrag stellen: In einigen Fällen kann eine finanzielle oder persönliche Härte geltend gemacht werden.
  • Gemeindewechsel prüfen: Da nicht alle Städte die Steuer erheben, kann es helfen, eine Wohnung in einer Nachbargemeinde anzumelden.

Fazit

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine finanzielle Belastung, die viele Pendler, Studenten und Berufstätige betrifft. Besonders in Städten wie Berlin, München und Hamburg kann die Steuer erheblich sein. Wer jedoch gut informiert ist, kann unter Umständen eine Befreiung beantragen oder Maßnahmen ergreifen, um die Steuerlast zu reduzieren.

Besonders wichtig ist es, sich frühzeitig über die jeweiligen Regelungen in der eigenen Stadt zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Die Zweitwohnsitzsteuer bei Eigentum wird ebenfalls in einigen Städten erhoben, sodass auch Immobilienbesitzer betroffen sein können. Durch eine kluge Planung lassen sich unnötige Kosten vermeiden.

Comments

No comments yet. Why don’t you start the discussion?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert